Sie verbindet diese Zustimmung aber mit konkreten Forderungen an die Schulbehörde für zukünftige Bauvorhaben:
• Es muss die Bedarfsentwicklung aktualisiert und überprüft werden.
• Es ist eine Finanzplanung mit Szenarien zu erarbeiten, und zwar unter Berücksichtigung der Steuerkraft. Es muss aufgezeigt werden, wie die Schulden aus den realisierten Vorhaben zurückgeführt werden können.
• Es müssen zukünftige Projekte einerseits auf das wirklich unabdingbar Notwendige beschränkt und anderseits an Orten erfolgen, an denen eine kostengünstige Umsetzung möglich ist.
Im Wissen um die Bedeutung der Bildung erfolgt die Zustimmung trotz grosser Bedenken hinsichtlich der Schulfinanzen. Sollte die Behörde unsere Erwartungen enttäuschen, müssten zukünftige Bauvorhaben abgelehnt werden – weil wir sie schlicht nicht bezahlen können.
Hans Munz